In-vitro-Fertilisation oder intrauterine Insemination mit heterologem Spendersamen
Die Samenspende ist für den erfolgreichen Abschluss der assistierten Befruchtung notwendig, weil der Ehemann/Partner entweder kein eigenes Sperma produzieren kann und somit es keine Schwangerschaftschance mit einer anderen Methode (ICSI, Hodenbiopsie usw.) gibt oder im Falle des Bestehens einer genetischen Anomalie, die auf das Kind übertragen werden könnte.
Das „Mitsosis“-Zentrum kooperiert mit anerkannten Samenbanken, die die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für die Samenspende einhalten. Artikel 1460 des Gesetzes 3089/2002 sichert die Anonymität der Spender, Artikel 8 des Gesetzes 3305/2005 setzt die Voraussetzungen für seine Verfügung von den Samenbanken und der Beschluss Nr. 3253 15-9- 2017 bezieht sich auf die klinische und Laboruntersuchung der Spender.
Für die Auswahl und die Laboruntersuchungen der Samenspender werden die geltenden Richtlinien und Verordnungen des Europäischen Parlaments angewendet, wie sie in den Richtlinien 2004/23/EG für die Festlegung von Standards, Qualität und Sicherheit für die Spende, die Beschaffung, die Kontrolle, die Verarbeitung, die Konservierung, die Lagerung und die Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen formuliert sind.
Die Spenderwahl von der Samenbank basiert in der Regel auf den phänotypischen Merkmalen und der Blutgruppe des Mannes, doch in jedem Fall kann das Paar die Probe auswählen, die es für geeignet hält. Das Sperma der Samenbank kann sowohl bei der Spermieninjektion als auch bei der IVF verwendet werden. In Fällen der Samenspendennutzung ist eine nachweislich höhere Erfolgsrate zu verzeichnen.Eine Statistik zeigt weiterhin, dass Paare die eine Samenspende zur Befruchtung zu Hilfe ziehen, eine verwenden, niedrigere Scheidungsrate aufweisen.